Hier gibt es die Möglichkeit neueste Informationen zur Selbsthilfeförderung zu erhalten und Fragen zu stellen um in Zukunft mehr Sicherheit bei der Antragsstellung zu gewinnen.
Zur Person:
Frau Brünger ist verantwortlich für Annahme und Bearbeitung der Anträge für die Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW.
Die Anträge werden direkt von der Ansprechpartnerin aber auch von allen anderen Mitgliedern der GKV-Gemeinschaftsförderung NRW entgegengenommen.
Über die Förderung wird in der Vergabesitzung gemeinsam und einheitlich, unter beratender Mitwirkung der Selbsthilfe, entschieden.
Förderung regionaler Selbsthilfegruppen:
Die pauschale Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen in Nordrhein-Westfalen wird von den gesetzlichen Krankenkassen in den Regionen sichergestellt.
Die vollständig ausgefüllten Anträge werden in einem regionalen Fördergremium der jeweiligen Stadt bzw. des Kreises besprochen. Diesem Gremium gehören alle Krankenkassen an sowie Vertreter der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen. Die Koordinierung übernimmt jeweils ein Vertreter einer Krankenkasse – diese Federführung wechselt regelmäßig. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner findet man über unsere Website laveno.org
Anträge müssen bis 31.03. des jeweiligen Förderjahres an die jeweils federführende Krankenkasse bzw. an die beauftragte Selbsthilfekontaktstelle gestellt werden.
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